Die Beistellung von Personal beim Kunden umfasst den vorab definierten Leistungsumfang. Es handelt sich um keine Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von Werkverträgen oder sonstigen Zeitarbeitsmodellen, sondern der notwendige personelle Abstellung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Wir übernehmen temporär Teilbereiche, auch einzelne Aufgabenfelder. Dies umfasst Leitungsfunktionen bis zu Einzelplatzpositionen.

 

Die Möglichkeiten sind vielfältig und wir Beteiligten sind als Gesellschafter mit entsprechenden Geschäftsführungsbefugnissen und Handlungsvollmachten in der Lage auch langfristige Leistungen für und bei unseren Kunden zu erbringen.

 

Unsere weitreichenden theoretischen und praktischen Erfahrungen in allen Bereichen der betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen IT-Bereichen befähigen zu sofortigen Übernahme bestimmter innerbetrieblichen Geschäftsfelder.

 

Kontaktieren Sie uns und wir können in einem ersten Gespräch grundlegende Fragen erörtern. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind neben Solidität und Verlässlichkeit unsere Maxime.

 

Die Vergütungen werden jeweils entsprechend den Positionen erhoben, so dass unsere Kunden keine Mehrkosten gegenüber Personalkosten haben.

 

Unsere Vergütungen richten sich an den für die Aufgabenfelder marktüblichen Entlohnungsstrukturen und unterliegen der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

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